Es gibt Themen, zu denen werden wir regelmäßig und aus gutem Grunde befragt. Das Thema “MHD” ist so eines, weswegen wir heute auf unserem Blog gerne noch einmal dazu informieren. Schließlich kann der richtige Umgang mit diesem Datum dazu führen, der Verschwendung von Lebensmitteln entgegenzuwirken — vom eigenen Sicherheitsgefühl, intakte Produkte zu genießen, einmal ganz abgesehen. Wir räumen auf mit dem Mythos Mindesthaltbarkeitsdatum.
Entscheidend ist dieser Wortteil: “Mindest”
Das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Haltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem sich ein verpacktes Lebensmittel mindestens lagern und verzehren lässt. Und dabei seine spezifischen Eigenschaften behält. Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Nährwert, Farbe und Konsistenz müssen bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unverändert erhalten bleiben. Werden dabei die jeweils richtigen Lagerungsbedingungen beachtet, beispielsweise kühle oder trockene Lagerung, können Lebensmittel oft auch über dieses Datum hinaus gelagert und verzehrt werden.
Nicht verwechseln: Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
Auf leicht verderblichen, verpackten Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum anstelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums angegeben werden. Das betrifft Lebensmittel wie z.B. Hackfleisch, Geflügelfleisch, Vorzugsmilch (verpackte und besonderen Vorschriften unterliegende Rohmilch) oder Räucherfisch.
Nach Ablauf des Verbrauchsdatums besteht eine Gesundheitsgefahr für Menschen durch Keime, die für Verbraucher nicht erkennbar sind. Daher dürfen Lebensmittel mit abgelaufenem Verbrauchsdatum nicht verkauft und sollten auch nicht mehr verzehrt werden.
Steht die Genuss-Ampel auf Rot oder Gelb?
Wie bei einer Ampel steht nach Ablauf des Verbrauchsdatums das Signal zum Verzehr auf Rot, gleichbedeutend mit einem Stopp, nicht weiter verzehren, verwenden oder verkaufen. Im Unterschied dazu steht bei einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum die Ampel nur auf Gelb und signalisiert: Achtung, erst prüfen. Denn Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum können oft problemlos verzehrt werden.
Ein abgelaufenes MHD signalisiert jedoch, dass die Lebensmittel vor dem Verzehr oder vor der Verarbeitung eingehender geprüft werden sollten. Ist die Verpackung unversehrt, riechen Lebensmittel wie gewohnt und schmecken bei einer Kostprobe normal, können sie auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verzehrt werden.
Welches Datum auf der Verpackung steht, lässt sich an den jeweiligen Hinweisen unterscheiden. Das Verbrauchsdatum wird mit dem Hinweis „zu verbrauchen bis… “ deklariert. Im Gegensatz dazu wird das Mindesthaltbarkeitsdatum mit „mindestens haltbar bis…“ gekennzeichnet.
Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne!
Anschauen, riechen und kosten: Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten vor dem Verzehr genauer untersucht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dabei auf ihre Sinne verlassen. Ist die Verpackung unversehrt oder riechen Lebensmittel wie immer und schmecken bei einer Kostprobe normal, können sie in der Regel über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verzehrt werden.
Sie haben weitere Fragen zum Thema MHD? Dann sprechen Sie uns gerne an. Schließlich sind wir Ihre kompetenten Partner rund um alle Fragen zum Thema Genuss und Frische. Lebensmittel sind ein wertvolles Gut. Deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen unerlässlich.